Anspruch auf Vorschuss nicht ausreichend für einen Antrag auf Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Der BFH hat sich im Beschluss vom 30.10.2023 – IV S 26/23 - mit der Frage befasst, ob ein Antrag nach § 33 I RVG zulässig ist, wenn es nur darum geht, einen Kostenvorschuss einzufordern. Das Gericht stellte sich auf den zutreffenden Standpunkt, dass ein solcher Antrag unzulässig ist. Daraus, dass ein Prozessvertreter einen Vorschuss gemäß § 9 RVG verlange könne, folge nicht, dass für diese Zwecke ein Wert festzusetzen sei, denn der Prozessbevollmächtigte könne den aus seiner Sicht zutreffenden Wert zugrunde legen und danach den Vorschuss verlangen.