Strenge Anwendung der Formvorschriften bei anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das OLG Düsseldorf hat sich im Urteil vom 7.11.2023 - 24 U 116/22 mit der Frage der rechtlichen Wirksamkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung befasst und sich dabei auf den auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH zutreffenden Standpunkt gestellt, dass eine besonders ins Auge fallende Verortung der Bezeichnung als „Vergütungsvereinbarung“ (§ 3 a I 2 Hs 1 RVG) nicht von der kumulativen Pflicht des „deutlichen Absetzens“ der Vergütungsvereinbarung im Sinne von § 3 a I 2 Hs 2 RVG entbinde.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass es wohl nach wie vor das sicherste Weg ist, mit zwei Vereinbarungen zu bearbeiten nämlich der eigentlichen Vergütungsvereinbarung und einer weiteren Vereinbarung über die sonstigen für das Mandatsverhältnis geltenden Regelungen.