Verminderte Terminsgebühr auch bei Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ohne Antrag verdient
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das KG hat sich im Beschluss vom 11.3.2008- 1 W 332/06- in der Streitfrage, ob die 0,5 Terminsgebühr nach VV Nr. 3105 auch dann entsteht, wenn das Gericht ein Versäumnisurteil erlässt, obwohl ein Antrag nach § 331 III ZPO nicht gestellt worden ist, der zutreffenden Auffassung angeschlossen, dass der Vergütungstatbestand lediglich voraussetzt, dass eine Entscheidung nach § 331 III ZPO ergeht, nicht aber dass sie verfahrensfehlerfrei erlassen wurde.