Ärgernis Fotokopiekosten
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Zu den Kostenpositionen, um die man als Anwalt sich häufig veranlasst sieht, einen völlig unökonomischen Streit führen zu müssen, gehören die Fotokopiekosten. Mit erfreulicher Klarheit hat das VG Stuttgart im Beschluss vom 03.04.2009 - 6 K 1058/09 - in diesem Zusammenhang entschieden, dass Auslagen der Rechtsanwälte für die Ablichtung der ihnen übersandten Behördenakten in der Regel nicht bereits mit den Gebühren abgegolten, sondern erstattungsfähig sind; beim Auslagentatbestand Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG sei die Eigenverantwortlichkeit des Prozessbevollmächtigten für die Prozessführung zu berücksichtigen und eine kleinliche Handhabung bei der erforderlichen Glaubhaftmachung der Entstehung der Kosten und ihrer Notwendigkeit im Hinblick auf die Entwicklung des gegenwärtigen Rechtsverkehrs zu vermeiden.