Koalitionsabrede - Jugendstrafrecht wird verschärft
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Nach Angaben der Netzeitung (hier) soll das Jugendstrafrecht demnächst verschärft werden. Verabredet seien folgende Änderungen:
1. Anhebung der Höchststrafe für Mord auf 15 Jahre (bisher 10 Jahre).
Dies ist wohl dem Zeitgeist geschuldet, betrifft aber nur wenige Fälle. Vernünftig ist es nicht. Es wird deshalb keinen Mord weniger geben.
2. Einführung eines "Warnschussarrests" neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe.
Dieser zweite Punkt ist äußerst kritisch zu betrachten:
der "Warnschussarrest" (der Name impliziert, die im JGG vorgesehene Jugendstrafe sei als "gezielter Schuss" auf den Straftäter anzusehen, m. E. eine decouvrierende Sprachnutzung der Politik) - er ist als "Einstiegsarrest" in der jugendstrafrechtlichen Diskussion ein Dauerthema -
und die Aussetzung zur Bewährung widersprechen sich in Ihrem erzieherischen Ansatz. Wer zu einer Jugendstrafe verurteilt wird und geeignet ist für die Bewährung, sollte gerade nicht erst einmal vier Wochen in den Arrest. Nach allem was wir wissen, ist der Arrest erzieherisch für die meisten Jugendlichen schädlich. Es ist sehr fraglich, ob die - verhältnismäßig günstige - Rückfallquote bei der zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe nicht erheblich leidet. Die Maßnahme könnte man nur dann günstig einschätzen, wenn dadurch weniger Jugendstrafen ohne Aussetzung zur Bewährung verhängt werden.