Interview von BAG-Präsidentin Schmidt trifft auf Widerspruch
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Die Präsidentin des BAG, Ingrid Schmidt, hat der Süddeutschen Zeitung am 29.12.2009 ein Interview gegeben. Darin verteidigt sie nicht nur die "Flashmob-"Rechtsprechung ihres eigenen (Ersten) Senats, sondern auch die strenge Linie des Zweiten zur fristlosen Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen. Auf die Kritik von Wolfgang Thierse angesprochen, der das "Emmely-"Urteil des LAG Berlin-Brandenburg "barbarisch" und "asozial" genannt hatte, sagte Frau Schmidt: "Diese Kritik war völlig daneben. Seit Jahrzehnten sagt die Rechtsprechung: Diebstahl und Unterschlagung auch geringwertiger Sachen sind ein Kündigungsgrund. Es gibt in dem Sinne also keine Bagatellen." Das stößt nun seinerseits auf erheblichen Widerspruch, so u.a. seitens des stellvertretenden Vorsitzenden der "Linken", Ernst.