Leserfrage aus Münster: Grüne Ampel = § 319 StGB?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Im Blogbeitrag Verkehrsrecht aus anderen Blogs: Vetter - Merkblatt - IPhone - Schlacht gewonnen - Bußgeldprüfstelle - Verwarnung - Vorfahrt - Hund - Regelfahrverbot - Blinder hat Blogleser Rochus Wessels folgenden Hinweis gepostet:
"...http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/nachrichten/126...
Zusammenfassung: Nach einem Ampelausfall zeigten alle Ampeln grün(!)
Kommt hier eigentlich §319 StGB (Baugefährdung) in Betracht? Ich würde eine Straße durchaus als Bauwerk und eine Ampelanlage als technische Einrichtung im Sinne von Absatz 2 ansehen.
Der Hintergrund meine Frage ist, dass hier ja keine Beschädung oder Zerstörung nach §315b vorliegt, sondern der Mangel möglicherweise schon beim Bau der Ampelanlage verursacht wurde. Falls keine dieser beiden Vorschriften passt: Was dann?"
Na, was meinen Sie?
Schönen Dank, Herr Wessels!