Rechtsgrundlage dringend gesucht
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Nach dem der Kindesvater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts mit der Mutter in seinem Heimatland Ägypten das gemeinsame Kind aus dem Hotelzimmer entführt hatte, entwickelten Kind und vor allem wohl die Mutter eine vom Sachverständigen als irrational bezeichnete Angst vor dem Kindesvater.
Das AG hatte einen begleiteten Umgang angeordnet, das OLG Hamm (Beschluss v. 10.05.10 - 6 WF 184/09) schloss auf die Beschwerde der Mutter den Umgang des Vaters bis zum 30.06.2012 vollständig aus.
In dem Beschluss des Senats heisst es am Ende:
Dementsprechend war der Mutter aufzugeben, ihre bestehenden Ängste vor der Gewährung von Umgang psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Letztlich dient die Ermöglichung eines angst- und konfliktfreien Umgangs des Kindes mit seinem Vater auf Dauer dem Wohl des Kindes. Die Mutter hat ihren Beitrag dazu zu leisten.
Das mag inhaltlich sinnvoll sein, aber:
Wo bitte ist die Rechtsgrundlage für eine solche Behandlungsauflage an die Mutter?
Um sachdienliche Hinweise wird gebeten.