EuGH: Deutsche Telekom muss 12,6 Millionen Euro Bußgeld zahlen (Missbrauch Marktmacht)
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die Mühlen der EU-Justiz mahlen langsam, aber stetig:
Der EuGH hat heute die Entscheidung der EU-Kommission (2003) und das Urteil des Europäischen Gerichts (2008) in erster Instanz wegen Missbrauchs der beherrschenden Stellung auf den Märkten für Festnetz-Telefondienste durch die Deutsche Telekom und damit die verhängte Geldbuße gegen sie in Höhe von 12,6 Millionen Euro bestätigt. Das Gericht habe bei seiner Entscheidung 2008 keine Rechtsfehler begangen, heißt es in der EuGH-Pressemitteilung.
Das Urteil enthält wichtige Grundsätze für die Anwendung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchskontrolle und des sektorspezifischen Regulierungsrechts in der Praxis (Preis-Kosten-Schere als eigenständige Missbrauchsform i.S.v. Art 102 AEUV). Lesenswert sind auch die Klarstellungen zur Reichweite des EG-Wettbewerbsrechts auf Entgelte, welche bereits einer Vorabregulierung durch nationale Regulierungsbehörden unterliegen.
Link: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2010-10/cp100104de.pdf (Pressemitteilung) und