Behördenkram
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Kategorie:
Sie und er lebten 12 Jahre in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Zwei Kinder kamen in dieser Zeit auf die Welt.
Eine Vaterschafts- und eine Sorgerechtserklärung haben die beiden nie abgegeben, weil - wie er sagt – sie mit dem ganzen Behördenkram nichts zu tun haben wollten.
Nun ist sie plötzlich verstorben.
Mit dem bei mir eingegangenen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung beginnt nun ein noch viel größerer Behördenkram:
- Bestellung eines Vormunds, damit die Kinder in dem Abstammungsverfahren (und auch sonst) gesetzlich vertreten sind
- Einholung eines Sachverständigengutachtens (mal sehen, ob und wen der SV noch als Vergleichspersonen braucht))
- Beschluss und Abwarten der Rechtskraft
- Sorgerechtsverfahren nach § 1680 III BGB