Behördenkram
von , veröffentlicht am 04.02.2011Rechtsgebiete: Vaterschaftsanerkennungnichteheliche Lebensgemeinschaftposrtmortale VaterschaftsfeststellungFamilienrecht4|4112 Aufrufe
Sie und er lebten 12 Jahre in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Zwei Kinder kamen in dieser Zeit auf die Welt.
Eine Vaterschafts- und eine Sorgerechtserklärung haben die beiden nie abgegeben, weil - wie er sagt – sie mit dem ganzen Behördenkram nichts zu tun haben wollten.
Nun ist sie plötzlich verstorben.
Mit dem bei mir eingegangenen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung beginnt nun ein noch viel größerer Behördenkram:
- Bestellung eines Vormunds, damit die Kinder in dem Abstammungsverfahren (und auch sonst) gesetzlich vertreten sind
- Einholung eines Sachverständigengutachtens (mal sehen, ob und wen der SV noch als Vergleichspersonen braucht))
- Beschluss und Abwarten der Rechtskraft
- Sorgerechtsverfahren nach § 1680 III BGB
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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4 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenGuy Fawkes kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank für dieses überzeugende Argument für die gemeinsame Sorge ab Geburt.
Das passt gut zu dem neuen Urteil des EGMR in dem nun auch Österreich für sein einseitig diskrimierendes Elternrecht verurteilt wurde.
Das erklärt zurecht auch alle Minimalpläne, wie sie in Deutschland zur Zeit diskutiert von vornherein für Menschenrechtswidrig.
Ebenso wie die zögerliche Haltung der Familienrichter, die sich bitte heute weigern, das GSR endlich zum Regelfall zu machen.
Tilman kommentiert am Permanenter Link
Und wenn der Vater so naiv war, "Unterstützung" vom Jugendamt anzunehmen, dann sind die Kinder bald einkassiert und der Fall beschäftigt Sie die nächsten 5 Jahre :-(
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Das erinnert mich an die Weisheit: Irgendwann krieben wir Euch alle!
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
@ RA Hoenig Ich wollte sie nicht.
@ Fawkes vor der Sorge muss die Vaterschaft geklärt werden.