Privates Abschleppen: 219,50 Euro Kosten sind ok!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Dies ist sicher eine Entscheidung, über die die Tagespresse in den nächsten Tagen berichten wird: KG, Urteil vom 07.01.2011 - 13 U 31/10 - hier die Meldung aus Beck-Aktuell:
Parkt eine Kundin ihren Wagen länger als die auf Schildern gestattete Stunde auf dem Privatparkplatz eines Supermarktes, darf der Inhaber des Supermarktes das Fahrzeug durch eine Drittfirma abschleppen lassen. Diese kann die Rückgabe des Fahrzeuges beziehungsweise die Bekanntgabe seines Standortes von einer Zahlung in Höhe von 219,50 Euro abhängig machen (Urteil vom 07.01.2011, Az.: 13 U 31/10, nicht rechtskräftig).