Auch I. Zivilsenat des BGH gibt seine frühere Rechtsprechung in der Anrechnungsfrage auf
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Auch der I. Zivilsenat des BGH hat mittlerweile im Beschluss vom 07.02.2011 - I ZB 96/09- seine bisherige Rechtsprechung in der Anrechnungsfrage aufgegeben, sieht im § 15a RVG eine bloße Klarstellung der bestehenden Gesetzeslage und wendet die Vorschrift auch dann an, wenn die Auftragserteilung des Erstattungsberechtigten an seinen Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten vor dem 05.08.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von § 15a RVG, erfolgte. Und was sagt weiterhin die Verwaltungsgerichtsbarkeit ? -vgl. z. B. VGH Mannheim, Beschluss vom 01.02.2011 -2 S 102/11.