Pilotprojekt zur richterlichen Mediation im LAG-Bezirk Düsseldorf gestartet
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Mediation ist in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten eher selten anzutreffen, obwohl sich manche Fälle hierfür durchaus eignen könnten. Im Landesarbeitsgerichtsbezirk Düsseldorf ist jetzt ein Pilotprojekt gestartet worden (siehe Presssemitteilung des LAG Düsseldorf 54/11 vom 15.9.2011). Seit dem 15. September 2011 können die Parteien bei Verfahren vor den Arbeitsgerichten Düsseldorf, Krefeld und Oberhausen auf professionelle richterliche Mediation zurückgreifen. Ein Mediatorenteam bestehend aus mehreren Arbeitsrichtern steht zur Verfügung, um die Parteien bei der Suche nach einer eigenen Lösung zu unterstützen. Entscheiden sich die Parteien für die Mediation, wird der Rechtsstreit terminlos gestellt. Die Geschäftsstelle für Mediation bestimmt dann den zuständigen Mediator oder die zuständige Mediatorin. Unmittelbar nachdem das Verfahren dem Mediator oder der Mediatorin zugeleitet worden ist, nehmen diese Kontakt zu den Beteiligten auf und vereinbaren einen kurzfristigen Termin. Ziel der Mediation ist es, die gemeinsam gefundene Lösung in einer Mediationsvereinbarung verbindlich festzuschreiben und den Konflikt der Parteien so dauerhaft beizulegen. Bedenken hiergegen gibt es durchaus: Mediation ist zeit- und arbeitsaufwändig und eignet sich damit kaum für massenhaft auftretende Fälle. Ferner muss bedacht werden, dass im Arbeitsrecht nicht selten sehr knappe gesetzliche Klagefristen oder tarifliche Ausschlussfristen bestehen, die in wichtigen Bereichen zu einer schnellen Anrufung der Arbeitsgerichte zwingen. In solchen Fällen bleibt für mediative Verhandlungslösungen häufig kein Raum. Und schließlich: Weist nicht auch die obligatorische Güteverhandlung Züge eines mediativen Verfahrens auf? Es dürfte interessant sein, zu erfahren, welche Erkenntnisse das Pilotprojekt insoweit zu Tage fördert.