OLG Celle: Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Vaterschaftsfeststellungsklage
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Anwendung von § 78 Abs. 2 FamFG bereite in der Praxis vielfach Schwierigkeiten. Erfreulich ist hier, wenn die Gerichte – zu Recht – einen großzügigen Maßstab anlegen. Das OLG Celle hat im Beschluss vom 17.11.2011 -15 WF 230/11 - sich auf den Standpunkt gestellt, dass der am Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft beteiligten Mutter Verfahrenskostenhilfe nicht als mutwillig mit der Begründung versagt werden darf, dass die Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand kostengünstiger ist.