Staatlicher Datenzugriff – Behörden prüfen immer häufiger die Konten der Bürger
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Laut Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar prüfen deutsche Finanzämter und Sozialbehörden immer häufiger die Konten der Bürger. Im vergangenen Jahr haben laut Schaar Fahnder in einem automatisierten Verfahren 63.000 Mal Stammdaten wie Namen, Geburtsdaten oder auch Anschriften von Bankkunden abgerufen. 2010 habe die Zahl der Abrufe hingegen noch bei 58.000 gelegen. Daraus ergibt sich eine Steigerung um nahezu neun Prozent. Das sagte Schaar kürzlich der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ in einem Interview. (Handelsblatt)
Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ erlaubt Finanzbehörden einen automatisierten Abruf von Kontostammdaten der Bankkunden wie Name, Geburtsdatum, Kontonummern bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die BaFin speichert die betroffenen Daten in einer zentralen Datei. Mit der Regelung sollen Steuerflucht und der Missbrauch von Sozialleistungen verhindert werden. Die Kontostände können die Behörden dabei nicht einsehen. Das Gesetz war am 1.04.2005 in Kraft getreten. Damals hatte es laut Presse noch weniger als 9000 Abfragen gegeben. (sueddeutsche)
Das BVerfG hat 2007 entschieden, dass die Behörden die Kontostammdaten nur im Verdachtsfall abfragen dürfen. (Zeit Online) "Eine Maßnahme, die laut Bundesverfassungsgericht eigentlich als Ausnahme gedacht war, hat sich fast zu einer Routine entwickelt", so Schaar. Abfragen "ins Blaue hinein" entsprächen nicht den Vorgaben des Gerichts.
Danke an Herr Josef Wittmann für diese Hinweise.
Wie sehen Sie den zunehmenden Zugriff auf Kontostammdaten durch deutsche Behörden? Wie beurteilen Sie diese Meldung unter dem Aspekt des Bankgeheimnisses?