BGH erleichtert die Nutzung von Privatgutachten
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Streitfrage, ob die Kosten der Einholung eines Privatgutachtens nur dann erstattungsfähig sind, wenn das Gutachten tatsächlich im Rahmen einer ex-post-Betrachtung Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung genommen hat, oder ob die Erforderlichkeit nur ex ante zu beurteilen ist, hat der BGH nunmeh vom 20.12.2011 - VI ZB 17/11- dahingehend entschieden, das es ausschließlich darauf ankommt, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.