Wenn aus dem Mord bloß ein Betrug wird...
Gespeichert von Carsten Krumm am
Mal wieder ein Berichtigungsbeschluss des BGH, der sich wohl ein wenig vertan hatte:
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2012 wird angesichts eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt geändert:
In Zeile 3 der Gründe muss es statt "versuchten Mordes" lauten "versuchten Betruges".
BGH, Beschluss vom 16.5.2012 - 2 StR 493/11