LG Köln: T-Shirts mit der Aufschrift "ScheißRTL" verletzt Markenrechte des Senders
Gespeichert von Fabian Reinholz am
Der Privatsender RTL wehrt sich gegen den Verkauf von T-Shirts mit der Aufschrift "Scheiß RTL". Vor dem LG Köln hat er nun erfolgreich den Hersteller der T-Shirts, den Grimme-Online-Award-Preisträger Holger Kreymeier, auf Unterlassung verklagt. Der wollte sich mit dem bösen Wort offenbar an den Slogan "Mein RTL" des Senders anlehnen.
Es sind noch keine Urteilsgründe veröffentlicht. Der Preesesprecher des gerichts teilt mit der Ausdruck "Scheiß RTL" sei nach Ansicht des Gerichts „eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung und keine Auseinandersetzung satirischer Art“.
Das Kölner Gericht hat also offenbar geprüft, ob der Vertrieb solcher T-Shirts die Unterscheidungskraft der Marke "RTL" ausnutzt. Dies kann man wohl kaum verneinen, wenn das bekannte Original-Logo des Senders prominent in Brusthöhe auf den T-Shirts prangt. Das Ausnutzen muss aber unlauter sein, was vom BGH jedenfalls dann verneint wird, wenn die Darstellung der Marke von der Kunstfreiheit gedeckt ist (BGH - Lila Postkarte). Die Kunstfreiheit wiederum hat ihre Grenze dort, wo die Eigentumsrechte des Markeninhabers an seinen Marken betroffen sind und die Kunstfreiheit überwiegen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Darstellung der Marke in erster Linie ihrer Verunglimpfung dient.
Die Interessenabwägung der Kölner Richter fällt zugunsten des Senders aus. Dies überrascht nicht sonderlich, ist doch die T-Shirt-Aufschrift - vornehm ausgedrückt - nicht sonderlich einfallsreich.