Vater nur 13 1/2 Jahre älter als Sohn
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Die 1986 geborene Kindesmutter bekam 2003, also mit 17, ihr erstes Kind. Noch in der Schwangerschaft hatte sie sich von dem Kindesvater getrennt.
2009 heiratete sie ihren 1989 geborenen Ehemann.
Mit Zustimmung des biologischen Vaters will der Ehemann das Kind adoptieren.
Das Amtsgericht lehnte dies ab. Der Altersunterschied zwischen Annehmenden und Anzunehmenden sei mit 13 Jahren und 7 Monaten zu gering, um ein Eltern-Kind-Verhältnis im Sinne des § 1741 BGB zu ermöglichen.
Das OLG hat den Altersunterschied von 13 Jahren und 7 Monaten für „jedoch ausnahmsweise gerade noch ausreichend“ gehalten. Trotz des geringen Altersunterschiedes werde zwischen dem Annehmenden und dem Kind bereits jetzt eine Vater-Sohn- Beziehung mit entsprechenden Regeln gelebt und gerade im Hinblick auf die von dem Kind in der Anhörung gezeigte Reife sei eine solche auch in der Zukunft zu erwarten.
OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2013 - 8 UF 68/13