Rechtsschutzversicherung darf nicht zur Mediation zwingen
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das LG Frankfurt a. M. hat im Urteil vom 07.05.2014 – 2 – 06 O 271/13 - eine Rechtsschutzversicherung dazu verurteilt, bestimmte Klauseln in ihren allgemeinen Rechtsschutzbedingungen nicht zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. Dazu gehörte eine Klausel, die die Versicherungsnehmer zwang, in bestimmten Leistungsarten außergerichtlich sich einem Mediationsverfahren durch einen vom Versicherer ausgewählten Mediator unterziehen zu müssen, auch wurde die Klausel unter anderem für unwirksam erklärt, die einen Anspruch auf Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers davon abhängig machte, dass sich der Versicherungsnehmer um eine Konfliktlösung durch Mediation vergeblich bemüht hat.