Wollen Sie Ihrem (geschiedenen) Vater eine kleine Freude machen?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Hier hatte ich berichtet, dass ab 01.07.14 für alle Elternteile (in der Regel für die Mutter) für Kinder, die vor 1992 geboren worden sind zwei Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden.
Das bedeutet aber zugleich, dass alle Entscheidungen zum Versorgungsausgleich, die vor dem 01.07.2014 rechtskräftig geworden sind und bei denen in der Ehe Kinder vor 1992 geboren worden sind, nicht mehr "stimmen". Der Ehezeitanteil der Mutter ist jetzt durch die Mütterrente höher als bei der Entscheidung zum VA angenommen.
Der Ex-Ehemann hat die Möglichkeit einen Abänderungsantrag gemäß §§ 225, 226 FamFG zu stellen. Die Wertgrenze des § 225 III FamFG ist zu beachten.
In laufenden Verfahren müssen neue Auskünfte eingeholt werden, die der ab 01.07.14 geltenden Rechtslage entsprechen.