Die Islamisierung der Justiz?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Monika Maron, Schriftstellerin aus der ehemaligen DDR, schreibt in der Welt vom 04.01.2015:
Von Burkinis, Klassenfahrten, Riesenmoscheen, Gebetsräumen in Schulen oder von der absurden Milde deutscher Gerichte gegenüber den kulturellen Eigenheiten der muslimischen Migranten, die erst für Aufregung sorgte, als eine Frankfurter Richterin einem muslimischen Mann das Recht zusprach, seine muslimische Frau zu verprügeln, will ich gar nicht erst sprechen. Islamisierung beginnt nicht erst, wenn der Islam in Deutschland Staatsreligion geworden ist, sondern wenn er unsere rechtsstaatlichen und zivilisatorischen Grundsätze mit seinen religiösen Ansprüchen unterläuft.
Ob die Strafgerichte eine absurde Milde gegenüber Muslimen praktizieren, mögen die Strafrechtler diskutieren.
Zu dem familienrechtlichen Fall (Quelle:SPON)
Sie (26, deutsche Staatsangehörige mit marokkanischen Wurzeln) wurde von ihrem marokkanischen Ehemann geschlagen und mit dem Tode bedroht. Die Richterin verwies in einem Gewaltschutzverfahren den Ehemann der Ehewohnung und verhängte gegen ihn ein Näherungsverbot.
Die Frau begehrte Prozesskostenhilfe für eine Härtefallscheidung gemäß § 1565 II BGB (Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde).
Die Richterin lehnte diese ab. Sie meinte, die Ehefrau könne geschieden werden, ihr sei jedoch zuvor der Ablauf des Trennungsjahres zuzumuten. Dabei verstieg sie sich zu der Behauptung, in dem muslimischen Kulturkreis sei es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe. Hiermit habe die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen müssen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet habe.
Der Befangenheitsantrag gegen die Richterin war erfolgreich. Ob und mit welchem Ergebnis die Frau Beschwerde gegen die PKH-Entscheidung eingelegt hat, lies sich nicht recherchieren.
Jedenfalls kann m.E. keine Rede davon sein, dass eine Frankfurter Richterin einem muslimischen Mann das Recht zusprach, seine muslimische Frau zu verprügeln.