Teurer Hund
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Eine sicherheitsbehördliche Anordnung zur Haltung von Hunden kann auch hohe Anwalts- und Gerichtskosten aufwerfen. Der VGH München hat im Beschluss vom 18.3.2015 -10 C 14.868 - den Streitwert von 5.000 EUR (Auffangstreitwert) auf 111.850 EUR heraufgesetzt. Lassen sich die Kosten für eine sicherheitsbehördliche Anordnung zur Haltung von Hunden (hier: Verpflichtung zu einer bestimmten Umzäunung des Haltergrundstücks) ausnahmsweise genau feststellten, bestimme sich der Streitwert gemäß § 52 I GKG nach der sich für den Kläger ergebenden wirtschaftlichen Bedeutung der Sache und damit nicht nach § 52 II GKG.