Vergleichsmehrwert bei inhaltlichen Festlegungen zum Arbeitszeugnis im Rechtsstreit über eine verhaltensbedingte Kündigung
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das LAG Hessen hat im Beschluss vom 25.8.2016 - 1 Ta 328/16 die Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeiteten Fassung vom 5.4.2016 umgesetzt und einen Vergleichsmehr in Höhe des Hauptsacheanspruchs angenommen, wenn im Rahmen einer verhaltensbedingten Kündigung eine Regelung zum Arbeitszeugnis mit inhaltlichen Festlegungen in den Vergleich aufgenommen wird. Bei Vereinbarung eines Arbeitszeugnisses mit inhaltlichen Festlegungen zum Leistungs- und Führungsverhalten in einem Rechtsstreit über eine auf Verhaltens- oder Leistungsmängel gestützte Kündigung ist nach dem Streitwertkatalog typischerweise das Merkmal der „Ungewissheit …“ gegeben.