Cum-Ex: Die Schweizer Justiz stellt den Whistleblower aber nicht die Banker vor Gericht
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Bei Cum-Ex-Geschäften (nähere Erklärung hier: Mittagsmagazin; Tagesschau) schieben die Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen den Beteiligten mit der Folge hin und her, dass die Finanzämter die Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Der in Bundesrepublik entstandene Schaden geht in die Milliarden!
Dass dem Fiskus durch solche Deals hohe Steuerzahlungen entgehen, war den Behörden seit den 1990er Jahren bekannt. Aber erst 2007 unternahm die Bundesregierung einen ersten Versuch, diesem Steuertrick einen Riegel vorzuschieben. Dabei unterlief jedoch ein folgenschwerer Fehler: ein über das Ausland abgewickelter Aktienhandel war nicht erfasst. Erst im Jahr 2012 beendete eine Gesetzesänderung die Cum-Ex-Deals endgültig.
Die Zahl der Fälle, der Beschuldigten und vor allem die Schadenshöhe ist nach wie vor unklar. Die erste Anklage erfolgte in Frankfurt, weitere Anklagen zumal in Köln sind zeitnah wegen drohender Verjährung angekündigt.
Nun zum Thema: Am Dienstag vergangener Woche begann wegen Wirtschaftsspionage und Geheimnisverrat u.a. der Prozess gegen den Stuttgarter Rechtsanwalt Eckart Seith, der in Sachen Cum-Ex in Deutschland alles damit ins Rollen brachte, weil er brisante Informationen zu den Geschäftspraktiken der Schweizer Bank Sarasin an die deutsche Finanzaufsicht weitergab. Damit bricht der alte Streit über das Bankgeheimnis in der Schweiz und deren Folgen für deutsche Steuersünder und deren Schweizer Banken wieder auf. Die Bürgerbewegung Finanzwende schreibt treffend: „Der Falsche steht vor Gericht.“ Nirgends habe ich gelesen, dass die Schweizer Justiz auch die Banker von Sarasin in den Blick genommen hat. Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion Fabio De Masi kritisiert: „Die Bank J. Sarasin und die Schweizer Justiz wollen die Anständigen einschüchtern, um dunkle Geschäfte auf dem Schweizer Finanzplatz abzuschirmen.“ (zitiert nach FAZ vom 27.3.2019 S.18 „Haftstrafe für Cum-Ex-Tippgeber rückt näher“).