Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung auch in Verfahren ohne obligatorische mündliche Verhandlung
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder. Positiv hervorzuheben ist die Entscheidung des OLG Koblenz, Beschluss 28.10.2021 - 7 E 10100/21.OVG - , welches betonte, dass die Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung unabhängig davon entsteht, ob im gerichtlichen Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, und dass die Festsetzung der Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren möglich ist, auch wenn das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen des Vergütungstatbestandes zwischen der Beteiligten streitig ist, ausreichend sei insoweit die Glaubhaftmachung der Voraussetzungen.