BVerwG: Weit gespanntes Ermessen der BNetzA?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Wo endet das Ermessen der Regulierungsbehörde BNetzA? Wann intervenieren die Richter? Das BVerwG hat in einem Urteil vom 28.11.2077 (AZ 6 C 42.06) - „City Carrier" zu dieser Frage Stellung bezogen. Insbesondere hat das BVerwG den Klageanträgen der Wettbewerber die Zulässigkeit abgesprochen und den Drittschutz nach § 10 TKG versagt, da das Marktdefinitionsverfahren eine vom Gesetzgeber der BNetzA übertragene quasi gesetzliche Aufgabe sei. Das Gericht räumt der BNetzA einen umfassenden Auswahl- und Ausgestaltungsspielraum ein. Frederic Ufer, der die Entscheidung in N&R 2/08 (S. 92ff.) kommentiert, sieht hierin das „Eingeständnis, dass die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im TKG die Gerichte an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung bringt." Gibt es Anmerkungen hierzu?
Quelle: N&R 2/08, S 87 ff. und BVerwG: http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/5f06c66430f10d00466c87762821...