Vorratsdatenspeicherung: Klageabweisung beim EuGH?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Generalanwalt Yves Bot hat dem EuGH empfohlen, die seit geraumer Zeit anhängige Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung abzuweisen. Die umstrittene EU-RiLi zu Vorratsdatenspeicherung regele den Binnenmarkt, nicht Polizeiarbeit (Art. 95 EU- Vertrag). Er argumentiert: die RiLi über die Vorratsdatenspeicherung beruhe auf den Regeln zur Funktion des Binnenmarktes und sei deshalb zu Recht nur mit qualifizierter Mehrheit im Rat beschlossen worden. Irland meint, der RiLi fehle die Rechtsgrundlage.
Auch wenn die Ausführungen des Generalanwalts nicht bindend für die Richter sind: Stimmen Sie der Argumentation zu? Quelle u.a.: http://www.tagesspiegel.de/politik/Datenschutz-Vorratsdatenspeicherung;art771,2636486