Finanzkrise: Und wieder der Ruf nach verschärfter Managerhaftung
Gespeichert von Dr. Ulrike Unger am
Wie so häufig, werden auch jetzt wieder anlässlich der Finanzkrise lautstark Forderungen nach schärferen Gesetzen gestellt. Insbesondere sollen danach die Manager stärker zu Verantwortung gezogen werden und mit ihrem Privatvermögen haften. Über solche Äußerungen kann man sich nur mehr als wundern. Das deutsche Recht sieht bereits heute vor, dass Manager mit ihrem Privatvermögen haften. Bei Pflichtverletzung von Geschäftsführern und Vorständen bestehen ausreichende Anspruchsnormen, aus den sich eine persönliche Haftung von Geschäftsleitern ergibt. Auch haften Vorstände und Geschäftsführer grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Diese Haftung kann zwar der Gesellschaft gegenüber bei Geschäftsführen (nicht bei Vorständen) in gewissem Umfang im Voraus eingeschränkt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt den Gesellschaftern. Trotz der Finanzkrise sollten die Debatten sachlich geführt werden.