Finanzkrise: Und wieder der Ruf nach verschärfter Managerhaftung

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 08.10.2008
Rechtsgebiete: FinanzkriseManagerhaftungCompliance3|2807 Aufrufe

Wie so häufig, werden auch jetzt wieder anlässlich der Finanzkrise lautstark Forderungen nach schärferen Gesetzen gestellt. Insbesondere sollen danach die Manager stärker zu Verantwortung gezogen werden und mit ihrem Privatvermögen haften. Über solche Äußerungen kann man sich nur mehr als wundern. Das deutsche Recht sieht bereits heute vor, dass Manager mit ihrem Privatvermögen haften. Bei Pflichtverletzung von Geschäftsführern und Vorständen bestehen ausreichende Anspruchsnormen, aus den sich eine persönliche Haftung von Geschäftsleitern ergibt. Auch haften Vorstände und Geschäftsführer grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Diese Haftung kann zwar der Gesellschaft gegenüber bei Geschäftsführen (nicht bei Vorständen) in gewissem Umfang im Voraus eingeschränkt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt den Gesellschaftern. Trotz der Finanzkrise sollten die Debatten sachlich geführt werden.

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3 Kommentare

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Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Nennung konkreter Berechnungsgrundlagen. Die in den Raum geworfene Forderung nach einer Haftung in Höhe von „bis zu zwei Jahresgehältern“ hört sich zunächst einmal nach einem praktisch durchführbaren und scharfen Mittel an. Man fragt sich aber doch, wo die gewünschte Verschärfung zur aktuellen persönlichen Haftung versteckt ist.

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Gefunden auf http://www.weissgarnix.de/?p=538 und in der newsletter von RA Fuellmich:
Selbst unter einem worst case Szenario ist dadurch sichergestellt, dass die
Hypo Real Estate Gruppe sowie ihre Tochterbanken jederzeit
uneingeschraenkt zahlungsfaehig sind.
Quelle: Zwischenbericht der Hypo Real Estate AG zum Quartal II 2008

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