Arbeitslosengeld: Bezugsdauer für Ältere verlängert
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Ältere Arbeitslose erhalten rückwirkend ab 1.1.2008 für einen längeren Zeitraum als bisher Arbeitslosengeld. Das ergibt sich aus der Neufassung des § 127 SGB III, die jetzt im BGBl. verkündet worden ist. Schon ab dem 50. Lebensjahr besteht der Anspruch nach einer Anwartschaftszeit von 30 Monaten für die Dauer von 15 Monaten; bisher musste der Arbeitnehmer hierfür mindestens 55 Jahre alt sein. Außerdem kann ab dem 58. Lebensjahr das Arbeitslosengeld für bis zu 24 Monate bezogen werden. Damit wird ein (kleiner) Teil der Hartz-Reform teilweise korrigiert, die die Bezugsdauer auch für ältere Arbeitslose auf maximal 18 Monate beschränkt hatte. Eine Wiedereinführung der Erstattungspflicht nach § 147a SGB III (ex § 128 AFG) ist mit dieser Verlängerung der Anspruchsdauer nicht verbunden.