EuGH-Urteil zum Kündigungsschutz in Kleinbetrieben bleibt aus
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Das mit einiger Spannung erwartete EuGH-Urteil zum Kündigungsschutz in Kleinbetrieben wird nicht gefällt werden. Der EuGH hat sich für die Beantwortung der vorgelegten Fragen offenkundig unzuständig erklärt (Rechtssache Polier, C-361/07). Das französische Conseil de prud'hommes de Beauvais hatte dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der "Neueinstellungsvertrag", der Arbeitnehmern in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung nur einen deutlich geringeren als den üblichen Kündigungsschutz vermittelt, mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Dieser "Neueinstellungsvertrag" war durch Ordonnance vom 2.8.2005 geschaffen worden und wurde inzwischen in das französische Code du travail eingefügt. Der Entscheidung des EuGH war im Hinblick auf § 23 Abs. 1 KSchG auch in Deutschland potenzielle Sprengkraft beigemessen worden (vgl. Thüsing, RdA 2008, 51, 53). Der EuGH hat nun entschieden, dass die Grundrechtecharta (noch) nicht zu den Rechtsquellen zähle, über deren Auslegung der Gerichtshof nach Art. 234 EG-Vertrag zu entscheiden habe.