Dokumentenpauschale von 8.370 Euro zzgl. Umsatzsteuer für Pflichtverteidiger?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Einem Pflichtverteidiger war eine DVD in einem Strafverfahren von der Strafkammer zur Verfügung gestellt worden, auf welcher die seinerzeit ca. 23.000 Seiten umfassenden Ermittlungsakten in 3.348 Dateien gespeichert waren. Nachdem dem Angeklagten ca. 3 Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung ein weiterer Pflichtverteidiger bestellt worden war, ließ der zuerst bestellte Pflichtverteidiger nach Rücksprache mit dem Kammervorsitzenden eine Kopie der DVD erstellen und stellte diese dem zweiten Pflichtverteidger zur Verfügung. Bei der späteren Abrechnung mit der Staatskasse verlangte er hierfür gemäß VV 7000 Nr. 2 von 8.370 Euro zzgl. 1.339,20 Umsatzsteuer. Nach dem OLG Düsseldorf- Beschluss vom 6.3.2008- 3 Ws 72/08- stehen ihm nur 2,50 Euro zzgl 0,40 Euro Umsatzsteuer zu.