"Deutschland sucht den Superstar" - unter Missachtung des Jugendschutzes?
Gespeichert von Prof. Dr. Marc Liesching am
Nachdem ein Siebzehnjähriger in der RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ offenbar in Reaktion auf scharfe Kritik der Jury zusammengebrochen war, hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Medienberichten zufolge ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die Show gegen den Jugendschutz verstößt. Die Medienaufsicht hatte bereits im Jahr 2007 Beanstandungen mehrerer Wiederholungen am Nachmittag mit der Begründung ausgesprochen, beleidigende Kommentare der Jury sowie die redaktionelle Aufbereitung und Inszenierung der Auftritte einiger Kandidaten seien geeignet, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu beeinträchtigen. Weiterhin hieß es damals von Seiten der Kommission für Jugendmedienschutz, "in einem Massenmedium wurde vorgeführt, wie Menschen herabgesetzt, verspottet und lächerlich gemacht werden". Antisoziales Verhalten werde auf diese Weise als Normalität dargestellt und könne Werten wie Mitgefühl, Respekt und Solidarität mit anderen entgegenwirken. Die KJM war zudem damals der Auffassung, dass Inhalte von DSDS auch für die Altersgruppe bis unter 16 Jahren probematisch sein können.
Der Privatsender RTL argumentierte dagegen, dass es sich bei der Fernsehsendung einschließlich der oft harschen Äußerungen der Jury gegenüber (jugendlichen) Teilnehmer(inne)n an dem Song-Contest allenfalls um "Geschmacksfragen" handele, aber nicht um eine Frage des Jugendschutzes. "Deutschland sucht den Superstar" - nur eine Frage des guten Geschmacks oder zumindest auch des Jugendschutzes?