BAG zur Kündigung wegen Umstellung auf selbständige Unternehmer
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Nach einer Pressemitteilung (Nr. 22/08) hat der 2. Senat des BAG in einem Urteil vom 13. März 2008 (2 AZR 1037/06) über eine Kündigung entschieden, die der Arbeitgeber mit der Begründung ausgesprochen hatte, er wolle die bis dahin vom klagenden Arbeitnehmer verrrichtete Tätigkeit (Plakate anbringen) künftig auf selbständiger Basis ausführen lassen. Bereits in dem bekannten Weight- Watchers-Urteil (BAG vom 9.5.1996, NZA 1996, 1145) hatte das BAG eine solche Maßnahme als freie Unternehmerentscheidung grundsätzlich hingegenommen. Daran knüpft die vorliegende Entscheidung offensichtlich an. Das BAG konstatiert, daß die Neuordnung des Unternehmens nicht willkürlich oder mißbräuchlich sei, sondern auf nachvollziehbaren Erwägungen beruhe. Die betriebsbedingte Kündigung wurde daher im Ergebnis bestätigt. Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass dem klagenden Arbeitnehmer zuvor die Fortführung seiner bisherigen Tätigkeit als Selbständiger angeboten worden war. Noch nicht geklärt ist, ob der Arbeitgeber hierzu verpflichtet ist und wie ggf. eine solche Verpflichtung begründet werden kann (hierzu APS-Kiel, 3. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 526). Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidungsgründe auch auf diese Problematik eingehen.