Schlecker muß Gesamtbetriebsrat Telefonate mit Verkaufsstellen ermöglichen
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Der vor dem Hintergrund der Bespitzelungsvorwürfe gegen Lidl und andere Discounter entstandene Eindruck, die führenden Discounter respektierten nicht die Rechte der Arbeitnehmer, erhält neue Nahrung durch Berichte über den Umgang der Drogeriemarktkette Schlecker mit ihren Arbeitnehmervertretungen. Die - um es zurückhaltend auszudrücken - eher reservierte Haltung der Firmenleitung gegenüber der Idee der Arbeitnehmermitbestimmung durch gewählte Betriebsräte beschäftigte in der Vergangenheit bereits des öfteren die Arbeitsgerichte. Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung hatte sich das LAG Stuttgart zuletzt mit der Frage zu befassen, ob der Gesamtbetriebsrat verlangen kann, mit den immerhin 6500 (von insgesamt mehr als 11.000) betriebsratslosen Verkaufsstellen in telefonischen Kontakt treten zu können, vor allem um Betriebsratswahlen zu initiieren. Das Gericht gab dem Gesamtbetriebsrat in diesem Punkt recht und ließ das Argument der Gegenseite, die Mitarbeiter könnten per Privathandy mit dem Gesamtbetriebsrat telefonieren, nicht gelten. Außerdem müsse dem Gesamtbetriebsrat eine Telefonliste der betroffenen Verkaufsstellen übergeben werden.