"Emmely" zieht nach Karlsruhe
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Barbara E., deren Arbeitsverhältnis wegen Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden war (siehe BeckBlog vom 2.2.2009 und vom 24.2.2009), zieht vor das BVerfG. Das erklärte ihr Anwalt nach einem Bericht von SPIEGEL Online heute. Gleichzeitig hat er Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das LAG Berlin-Brandenburg eingelegt. Der Weg vor das BVerfG ist notwendig, um den innerstaatlichen Rechtsweg zu erschöpfen. Bereits wiederholt hatte die unter ihrem Kosenamen "Emmely" bekannte Barbara E. erklärt, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. Dessen Anrufung ist aber nur zulässig, wenn alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe, einschließlich der Verfassungsbeschwerde, erfolglos ausgeschöpft worden sind.