Emmely hat ihr Arbeitszeugnis - nach nur 645 Tagen
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Nahezu zwei Jahre nach ihrer Entlassung hat Barbara E. ("Emmely"), der wegen der Entwendung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt worden war, nun ihr Arbeitszeugnis erhalten. Das berichtet Der Spiegel in seiner Online-Ausgabe. Die Kündigung der 51-Jährigen Kassiererin nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte bundesweit Aufsehen erregt. Wir haben mehrfach darüber berichtet (etwa BeckBlog vom 28.07.2009).
Jetzt hat Tengelmann (Kaiser's) Barbara E. ein Zeugnis ausgestellt, aus dem sich ergibt, dass sie "pünktlich und einsatzbereit" gewesen sei. Über den weiteren Inhalt wird nichts berichtet. Immerhin zitiert Der Spiegel Emmelys Anwalt mit den Worten "Das Zeugnis beschreibt sehr genau ihre Tätigkeit und ihren Werdegang und ihr freundliches Verhalten gegenüber den Kunden. Insofern ist es ein gutes Zeugnis."
Was ein gutes Zeugnis wirklich ausmacht und was in ihm auf keinen Fall stehen sollte, kann Barbara E. hier nachlesen:
http://www.arbeitszeugnis-info.de/index_visit.htm?inhalt02-geheimcode
http://www.bewerben.de/informationen/zeugnis.htm
http://www.studis-online.de/Karriere/arbeitszeugnis.php
http://www.rhetorik.ch/Zeugnis/Zeugnis.html
(mit bestem Dank an Matthias Böse)