Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Erstmals prüfte die für die Durchführung von Ermittlungen im Fall des Verdachts der Begehung einer Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) nach § 142a I 1 i.V.m. § 120 I Nr. 8 GVG zuständige Generalbundesanwältin eine militärische Handlung solchen Ausmaßes wie den von Oberst Klein angeordneten Luftangriff bei Kundus am 4. September 2009 (Pressemitteilung vom 19.4.2010 hier). Auch wenn bei vielen über den Ausgang des Ermittlungsverfahrens Einigkeit bestand, so war dieses Verfahren doch rechtlich wie politisch richtig.
Rechtlich ist nun klargestellt, dass es sich bei den Auseinandersetzungen zwischen den afghanischen Taliban und der afghanischen Regierung sowie der internationalen Schutztruppe Isaf um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt i.S. des Völkerstrafrechts handelt. Eine Strafbarkeit wegen einer verbotenen Methode der Kriegsführung nach dem aus naheliegenden Gründen nicht sehr differenzierenden VStGB verneint die Bundesanwaltschaft aus subjektiven Gründen. Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm seien nicht davon ausgegangen, dass sich zum Zeitpunkt des Luftangriffs Zivilisten auf der Sandbank des Kundus-Flusses aufgehalten hätten. Aber auch eine Strafbarkeit nach den deutschen Strafgesetzbuch (StGB) schließen die Ermittler bei Geltung des "Konfliktvölkerrechts" aus, weil der militärische Angriff völkerrechtlich zulässig gewesen sei. - Für die im Einsatz befindlichen Soldaten, die in diesem Krieg mehr denn je kämpfen und sterben, ist endlich ein wichtiges Stück Rechtssicherheit eingekehrt. Wer im Rahmen des "Konfliktvölkerrechts" (in der früheren Terminologie: Kriegsrecht) tötet, muss jetzt in der Heimat nicht wie bisher staatsanwaltliche Ermittlungen einer Länderstaatsanwaltschaft befürchten.
Den Politikern ist jetzt in Stammbuch geschrieben: Sie tragen die Verantwortung dafür, dass deutsche Soldaten in einem nichtinternationalen Konflikt aufgrund ihrer politischen Entscheidung ihr Leben lassen! Dann sollten sie ihnen auch den notwendigen Respekt entgegenbringen, nicht an der bestmöglichen Ausrüstung sparen und für eine optimale Versorgung nach Kampfeinsätzen posttraumatisierter Soldaten sorgen. Zumindest das schuldet jetzt die Politik ihren Soldaten!