Der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Gerichte tun sich vielfach schwer mit anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen. Ein wohltuendes Gegenbeispiel ist das Urteil des OLG München vom 21.7.2010 - 7 U 1879/10 -, in dem das Gericht nicht nur lediglich den Abschluss einer Honorarvereinbarung als keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des § 254 BGB angesehen, sondern auch anwaltliche Stundenhonorarsätze von 260 beziehungsweise 225 € “durchgewinkt“ hat. Lediglich bei der abgerechneten Stundenanzahl hatte das Gericht Zweifel...