Schreibfehler beim BGH: Ich hab`s sofort bemerkt !
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Aus BGH, Beschl. vom 26.10.2010 - 2 StR 111/09 -:
"....Das Senatsurteil vom 27. August 2010 wird wegen eines Schreibversehens in den Gründen dahingehend berichtigt, dass in Rn. 32 auf Seite 18, 6. Zeile von oben, die Fundstelle in dem Zitat „BGH MDR/H 1956, 121" ersetzt wird durch „BGH GA 1956,121"...."
Sie hätten das doch auch sofort bemerkt, oder?
:-)