Februar ist Fahrverbotsmonat!
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Oft wird in OWi-Sachen versucht, ein Fahrverbot auf einen genehmen Zeitpunkt zu legen. Wer in diesen Tagen überlegt, einen Bußgeldbescheid gezielt rechtskräftig werden zu lassen oder den Führerschein im Rahmen einer Schonfrist nach § 25 Abs. 2a StVG abzugeben, der sollte den Monat Februar nicht aus dem Auge verlieren - durch das "Kalenderprinzip" spart sich der Betroffene 3 Tage des Fahrverbots, wenn er dieses im Februar antritt!