Fristlose Kündigung wegen Verstoßes gegen ein Rauchverbot
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Wer Gefahrguttransporter mit hochexplosivem Flüssigsauerstoff lenkt und dabei ein betriebliches Rauchverbot missachtet, kann fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Krefeld entschieden (Urteil vom 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10).
Rauchverbot auch bei unbelandenem Tankwagen
Der Kläger war fast zwei Jahre bei der Beklagten als Auslieferungsfahrer und Servicetechniker beschäftigt. Seine Aufgabe bestand u.a. darin, hochexplosiven Flüssigsauerstoff für den Auftraggeber der Beklagten an dessen Kunden auszuliefern. Der Auftraggeber der Beklagten besteht dieser gegenüber auf Einhaltung eines absoluten Rauchverbots. Die Beklagte hat den Kläger dementsprechend sowohl im Arbeitsvertrag als auch in einer gesonderten Zusatzvereinbarung auf ein uneingeschränktes Rauchverbot in allen Auslieferungsfahrzeugen und im Umkreis von mindestens 10 Metern verpflichtet und auf den Ausspruch einer fristlosen Kündigung im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot hingewiesen. Am 06.10.2010 ist der Kläger beobachtet worden, als er im Führerhaus des Auslieferungsfahrzeuges, das allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht beladen war, rauchte. Die Beklagte sprach daraufhin am 07.10.2010 die fristlose Kündigung aus.
Fristlose Kündigung nicht unverhältnismäßig
Das Arbeitsgericht hat die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) bestätigt. Entgegen den Einwänden des 26-jährigen Fahrers sei sie nicht unverhältnismäßig. Auch einer vorherigen Abmahnung habe es angesichts des leicht erkennbaren Gefahrenpotenzials, auf das der Kläger zudem ausdrücklich hingewiesen worden war, nicht bedurft.