Der Martin hat Probleme!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Ja, das kann man wohl sagen! Ab und zu schaue ich ja mal beim Formum Verkehrsrecht der Verkehrsanwälte vorbei. Eigentlich geht es da immer sehr gesittet zu. Meist fragen Rechtssuchende nach, erhalten eine Kurzantwort eines Anwalts und dann auch den Rat, einen Spezialisten im Verkehrsrecht aufzusuchen. Mehr kann man als individuelle Beratung von der Anwaltschaft "für lau" sicher nicht erwarten. Manchmal aber geben sich "die Kunden" nicht so recht zufrieden, so etwa hier:
Der Martin hat ein Problem:
Guten nabend allerseits.
Und zwar ist mir folgendes passiert.Ich bin vorgestern nacht mit Fahrrad bei Rot über die Fussgängerampel gefahren,etwa 100 Meter später hielt mich die Polizei an.Sie meinten bei Rot über die Ampel und kein Rücklich kostet 45 Euro.Da sie bemerkten das ich alkoholisiert war,fragten sie mich ob ich mit einer Atemalkoholkontrolle einverstanden wäre.Ja,war ich.Sie sagten nur oh weit über 1,6 Promille.Der abschiedssatz war ich würde von der Staatsanwaltschaft hören.
Nun meine Frage.Reicht das einmalige pusten in den Alkomat aus,um weitere schritte gegen mich zu unternehmen.Ist dies als Beweis zulassig.Es war nur dieses kleine Handgerät.
Danke im voraus für antworten.
Anwort des Anwalts:
Warten Sie ab, welche Schritte kommen. Lassen Sie diese dann von einem Verkehrsanwalt prüfen.
und dann das als Antwort von Martin:
Wow,was für eine Antwort,soviel Fachkompetenz hab ich auch!
Das lässt auch ein Anwaltskollege des ersten Anwalts nicht auf sich beruhen:
Hallo Martin,
wer so blöd antwortet:
" Wow,was für eine Antwort,soviel Fachkompetenz hab ich auch!"
der braucht auch gar nicht hier im Forum zu fragen!!!
Na ja, vielleicht hätte der Martin doch lieber mal warten sollen...oder?!