Bayern München dank JArbSchG doch im Pokalfinale?
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Im Halbfinale des DFB-Pokals hat Schalke 04 am gestrigen Mittwoch den erst 17-jährigen Julian Draxler eingesetzt. Trainer Felix Magath wechselte ihn in der 61. Spielminute ein.
Aber: Durfte Draxler überhaupt spielen? § 14 JArbSchG verbietet die Beschäftigung von Jugendlichen nach 20 Uhr, im "Schaustellergewerbe" (zu dem man bei großzügiger Auslegung auch den Fußball rechnen kann), nach 22.00 Uhr. Draxler war aber bis zum Ende auf dem Platz, also bis 22.20 Uhr.
Gab es dafür eine Ausnahmegenehmigung (§ 21b JArbSchG)? Oder war der Einsatz von Draxler unzulässig? Und wenn ja, was ist die Rechtsfolge?
Stehen die Bayern jetzt trotz der 0:1-Niederlage doch im Pokalfinale?