Lesertipp zu: Gericht muss beide Unfallbeteiligte hören...
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Einmal mehr eine Stellungnahme eines Bloglesers und ein Linktipp - diesmal von Ekkehard Durst :
Der Titel klingt selbstverständlich, schien es aber nicht für das LG Saarbrücken zu sein, das einen Fahrradfahrer dazu verurteilt hatte, allein den Schaden aus dem Unfall mit einem Auto zu tragen. Unbeteiligte Zeugen fehlten und das Landgericht stützte sein Urteil allein auf Angaben des Autofahrers.der Titel klingt selbstverständlich, schien es aber nicht für das LG Saarbrücken zu sein.
http://www.ftd.de/politik/international/:richterspruch-beide-unfallparte...
Sicher einen Blog-Beitrag wert, denke ich...
ich auch! Vielen Dank, Herr Durst!