Lesertipp zu: Gericht muss beide Unfallbeteiligte hören...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 16.04.2011
Rechtsgebiete: UnfallEkkehard DurstVerkehrsrecht|2024 Aufrufe

Einmal mehr eine Stellungnahme eines Bloglesers und ein Linktipp - diesmal von Ekkehard Durst :

 

Der Titel klingt selbstverständlich, schien es aber nicht für das LG Saarbrücken zu sein, das einen Fahrradfahrer dazu verurteilt hatte, allein den Schaden aus dem Unfall mit einem Auto zu tragen. Unbeteiligte Zeugen fehlten und das Landgericht stützte sein Urteil allein auf Angaben des Autofahrers.der Titel klingt selbstverständlich, schien es aber nicht für das LG Saarbrücken zu sein.

http://www.ftd.de/politik/international/:richterspruch-beide-unfallparte...

 Sicher einen Blog-Beitrag wert, denke ich...

 

ich auch! Vielen Dank, Herr Durst!

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen