Urteilsbesprechung aus dem Fachdienst: Unfallgeschädigter muss Reparaturen von Vorschäden konkret belegen
Gespeichert von Carsten Krumm am
Wieder einmal ein kurzer Hinweis auf den fachdienst Straßenverkehrsrecht:
"LG Hagen: Unfallgeschädigter muss Reparaturen von Vorschäden konkret belegen
beck-fachdienst Straßenverkehrsrecht - FD-StrVR 2011, 319960BGB § 249; ZPO § 286
Kommt es bei einem Unfall mit einem Fahrzeug in einem unfallvorgeschädigten Bereich zu einem neuerlichen Schaden, so hat laut Landgericht Hagen der Geschädigte den Vorschaden und dessen Reparatur konkret und im Einzelnen darzulegen. Selbst kompatible Schäden erhält ein Geschädigter nicht ersetzt, solange es möglich ist, dass diese Schäden durch einen früheren Unfall verursacht wurden.
LG Hagen, Urteil vom 19.05.2011 - 8 O 416/10, BeckRS 2011, 16387"
Die volle Besprechung hier.