Wie teuer kann eine Richterablehnung kommen?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Umstritten ist in der Rechtsprechung, welcher Gegenstandswert bei Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit anzusetzen ist. Im Regelfall praktisch wird die Fragestellung dann, wenn sich ein diesbezügliches Beschwerdeverfahren anschließt. Das OLG Bremen hat im Beschluss vom 03.06.2011- 4 WF 156/10 sich zutreffend auf den Standpunkt gestellt, dass der Wert bei der Ablehnung eines Einzelrichters wegen der Besorgnis der Befangenheit mit dem Hauptsachewert gleichzusetzen ist und sich dabei von einer Entscheidung des BGH vom 15.12.2003 - II ZB 32/03, welcher bei der Ablehnung eines Sachverständigen den Streitwert mit einem Drittel des Hauptsachewertes angesetzt hatte, abgegrenzt.